Erklärung zur Barrierefreiheit für die Tchibo GmbH
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgendes Websites der EDUSCHO (Austria) GmbH, Gadnergasse 71, 1110 Wien
sowie unserem Angebot in der Tchibo App.
Ausgehend von der Europäischen Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EU) 2019/882 bzw. dem nationalen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel eine inklusivere Gesellschaft zu ermöglichen und Menschen mit einem Handicap dabei zu unterstützen, ein unabhängigeres Leben führen zu können. Auch bei Tchibo ist es unser Ziel, allen Menschen - unabhängig von ihren Fähigkeiten - den bestmöglichen Zugang zu unseren Online-Angeboten zu ermöglichen. Wir sind daher bestrebt, unsere Websites kontinuierlich im Sinne der digitalen Barrierefreiheit auf der Basis der Web Content Accessibility Guidelines („WCAG“) 2.2 zu verbessern.
Beschreibung unserer Dienstleistung
Wir bieten über unsere Website einen Webshop an, über den vor allem ein breites Angebot an Kaffee- und Kaffeemaschinenprodukten, aber auch verschiedenste Textilprodukte, Möbel oder Haushalts- und Gebrauchswaren aus wöchentlich wechselnden Themenwelten erworben werden können.
Konformitätsstatus
Die Verpflichtungen zur barrierefreien Ausgestaltung von Webshops (als Dienstleistung im elektronischen Rechtsverkehr) ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV. Danach sind Webseiten auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust auszugestalten. Was das für die Benutzerführung auf unseren Webseiten konkret bedeutet?
Wir gestalten unsere Inhalte wahrnehmbar. Wir achten u.a. auf ausreichende Kontraste und Farbunterschiede zwischen Texten und Hintergründen.
Wir konstruieren Funktionen und Schaltflächen unserer Website bedienbar. So lässt sich unsere Website nicht nur mit der Maus, sondern (durch die Tab-Taste) auch mit Hilfe der Tastatur bedienen bzw. navigieren.
Wir achten bei unserer Kommunikation auf der Website auf eine klare und einfache Sprache, damit die Inhalte für alle Menschen verständlich sind.
Daneben sorgen wir dafür, dass unsere Website so robust aufgebaut wird, dass sie mit verschiedenen Hilfstechnologien (zum Beispiel einem Screenreader) kompatibel ist und sich auf verschiedenen Endgeräten, sowie unterschiedlichen Browsern öffnen lässt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer kontinuierlichen Selbstbeurteilung während der Entwicklung, der Programmierung und dem Status der Aktualisierung. Für optimale Ergebnisse arbeiten wir dafür mit der Assistenzsoftware Eye-Able des Dienstleisters Web Inclusion GmbH zusammen. Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.2 Level AA).
Wir arbeiten kontinuierlich daran, das Nutzerlebnis auf unseren Webseiten für alle Menschen zu verbessern und die barrierefreie Ausgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen bestmöglich zu optimieren. Dabei haben wir die folgenden Bereiche identifiziert, an denen wir derzeit zur Erreichung dieses Ziels aktiv arbeiten:
Inhaltliche Verbesserungen
Optimierung von Bildbeschreibungen: Wir erweitern systematisch die Alt-Texte unserer Bilder, um sie für Screenreader und andere assistive Technologien zugänglich zu machen.
Verbesserung von Button- und Link-Beschriftungen: Wir stellen sicher, dass alle interaktiven Elemente eindeutig benannt sind und ihre Funktion klar kommunizieren.
Überarbeitung von Formularfeldern: Wir optimieren die Beschriftungen und Hilfetexte, um die Bedienung zu erleichtern.
Konsistente Überschriftenstruktur: Wir verbessern die Hierarchie und Vollständigkeit unserer Überschriften, um die Navigation zu erleichtern.
Design-Optimierungen
Verbesserung des Farbkontrasts: Wir passen Texte und Hintergründe an, um die Lesbarkeit für alle Nutzer zu erhöhen.
Optimierung der Touchflächen: Wir vergrößern Schaltflächen und interaktive Elemente, um die Bedienung auf Touchscreens zu erleichtern.
Technische Verbesserungen
Keyboard-Navigation: Wir optimieren die Fokusreihenfolge und stellen sicher, dass alle Elemente per Tastatur erreichbar sind.
ARIA-Implementation: Wir verbessern die Verwendung von ARIA-Attributen, um komplexe Inhalte und Interaktionen für assistive Technologien zugänglich zu machen bzw. auszublenden.
Optimierung der Listenstrukturen: Wir arbeiten an einer korrekten semantischen Struktur unserer Listen und Beschreibungslisten.
Verbesserung der Zoom-Funktionalität: Wir passen die Viewport-Einstellungen an, damit alle Nutzer die Webseite nach ihren Bedürfnissen vergrößern können.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit für unser Angebot zu verbessern. Wenn Ihnen auf unserer Website technische Barrieren auffallen, können Sie uns diese gerne direkt über unser entsprechendes Kontaktformular mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Für die Überwachung der gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit ist in Österreich die folgende Behörde zuständig:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Wien, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Erstellungsdatum
Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt und wird fortlaufend aktualisiert.