Österreich gehört zu den wenigen Staaten in Europa, die eine Kaffeesteuer erheben. Diese Steuer gilt sowohl für Röstkaffee als auch für löslichen Kaffee und muss von Verkäufern, Importeuren und Verarbeitern entrichtet werden. Bei Bestellungen im Internet muss der Käufer beachten, dass die Steuer bereits im Kaufpreis enthalten sein sollte oder bei Lieferung fällig wird. Sobald Kaffee an Endverbraucher abgeben wird, ist die Kaffeesteuer fällig. Aktuell beträgt die Kaffeesteuer für Röstkaffee 2,40 Euro pro Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,80 Euro pro Kilogramm. Für Mischsorten wird die Höhe des Steuersatzes anteilig nach den jeweiligen Mengen berechnet.

Keine Ausnahmen bei der Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist in jedem Fall und ohne Ausnahmen zu entrichten. Das Kaffeesteuergesetz sieht keine Geringfügigkeitsgrenze für die Abgabe von kleineren Mengen vor; bereits ab einem Gramm verkaufen Kaffeeproduzenten die Kaffeesteuer gemäß der Kaffeesteuerverordnung. Verbraucher werden durch die Kaffeesteuer nicht direkt belastet. Innerhalb der EU kann Kaffee für den persönlichen Gebrauch steuerfrei eingeführt werden. Pro Person ist es EU-Bürgern gestattet, bis zu zehn Kilogramm Kaffee mitzuführen. Darüber hinaus ist es Erlaubt, Kaffee im Wert von bis zu 430 Euro pro Person aus dem EU-Ausland einzuführen.

Kaffeesteuer und Zoll

Die EU erhebt seit einigen Jahren keinen Zoll mehr auf koffeinhaltigen Rohkaffee. Bei entkoffeiniertem Rohkaffee hingegen fällt ein Zollsatz von 8,3 Prozent an. Für koffeinhaltigen Röstkaffee wird ein Zollsatz von 7,5 Prozent und für entkoffeinierten Röstkaffee ein Zollsatz von 9 Prozent erhoben. Bei kaffeehaltigen Waren wie Konzentraten, Extrakten oder Auszügen aus Kaffee beträgt der Zollsatz ebenfalls 9 Prozent. Importiert man Kaffee aus verschiedenen Herkunftsländern, ist dies zollfrei.

Kaffeesteuer – Geschichte und Tradition

Die Geschichte des Kaffees reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Die Einführung der Kaffeesteuer war eine Reaktion auf den steigenden Kaffeekonsum jener Zeit. Die gegenwärtige Kaffeesteuer basiert auf einer Verbrauchssteuer, die in der Nachkriegszeit von britischen und amerikanischen Behörden eingeführt wurde. Die damals eingenommenen Steuergelder flossen an die Besatzungsmächte. Heute werden die Einnahmen direkt an die österreichische Bundesregierung abgeführt und tragen zu den öffentlichen Haushalten bei.

Kaffee – Umsatzsteuer, Absetzbarkeit und Wissenswertes

Der hohe Kaffeekonsum in Österreich führt zu signifikanten Steuereinnahmen. Die Kaffeesteuer trägt dazu bei, dass der österreichische Staat jährlich bedeutende Einnahmen verzeichnet. Neben der Kaffeesteuer fällt auch eine Umsatzsteuer von 10 Prozent auf Kaffeebohnen und Kaffeepulver an, während für gebrühten Kaffee in Gastronomiebetrieben der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5 Prozent gilt. Unter bestimmten Umständen kann Kaffee als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.